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   BFH, 31.05.2016 - X B 73/15   

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https://dejure.org/2016,19569
BFH, 31.05.2016 - X B 73/15 (https://dejure.org/2016,19569)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2016 - X B 73/15 (https://dejure.org/2016,19569)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - X B 73/15 (https://dejure.org/2016,19569)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Beweiswürdigung bei behaupteten Privatdarlehen aus dem islamischen Kulturkreis

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2
    Beweiswürdigung bei behaupteten Privatdarlehen aus dem islamischen Kulturkreis

  • Bundesfinanzhof

    Beweiswürdigung bei behaupteten Privatdarlehen aus dem islamischen Kulturkreis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
    Beweiswürdigung bei behaupteten Privatdarlehen aus dem islamischen Kulturkreis

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Schätzung des Gewinns eines Gebrauchtwagenhändlers mangels schwerwiegender Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung durch das Finanzgericht

  • Betriebs-Berater

    Beweiswürdigung bei behaupteten Privatdarlehen aus dem islamischen Kulturkreis

  • rewis.io

    Beweiswürdigung bei behaupteten Privatdarlehen aus dem islamischen Kulturkreis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Schätzung des Gewinns eines Gebrauchtwagenhändlers mangels schwerwiegender Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung durch das Finanzgericht

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Schätzung des Gewinns eines Gebrauchtwagenhändlers mangels schwerwiegender Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung durch das Finanzgericht

  • datenbank.nwb.de

    Willkürliche Beweiswürdigung; Darlegung der Mittelherkunft beim Darlehensgeber und des tatsächlichen Geldflusses auch bei behauptetem Privatdarlehen aus dem islamischen Kulturkreis erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Privatdarlehen aus dem islamischen Kulturkreis - und die Beweiswürdigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 2278
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.03.2012 - V B 10/11

    Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Rechtsfehler - Willkürliche

    Auszug aus BFH, 31.05.2016 - X B 73/15
    a) Im rechtlichen Ausgangspunkt geht der Kläger zutreffend davon aus, dass eine Beweiswürdigung willkürlich ist --und damit die Voraussetzungen für die Annahme eines schwerwiegenden Rechtsfehlers erfüllt, der zur Zulassung der Revision führen kann--, wenn sie so schwerwiegende Fehler aufweist, dass sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und offensichtlich jedem Zweck einer Beweiswürdigung zuwiderläuft, so dass ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung besteht (vgl. zum Ganzen Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Dezember 2007 IV B 124/06, BFH/NV 2008, 781, unter II.3.; vom 14. März 2012 V B 10/11, BFH/NV 2012, 1315, Rz 11, und vom 22. August 2012 X B 155/11, BFH/NV 2012, 2015, Rz 76).
  • BFH, 18.11.2010 - VII B 12/10

    Frage nach der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten

    Auszug aus BFH, 31.05.2016 - X B 73/15
    Dies hätte --wie das FA in seiner Beschwerdeerwiderung zutreffend ausführt-- vorausgesetzt, dass die Beschwerdebegründung konkrete Rechtsfragen bezeichnet und auf deren Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit im angestrebten Revisionsverfahren sowie auf deren über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (BFH-Beschluss vom 18. November 2010 VII B 12/10, BFH/NV 2011, 406, Rz 6, m.w.N.).
  • BFH, 27.12.2007 - IV B 124/06

    Gewerblicher Grundstückshandel - Bedingte Veräußerungsabsicht bei Veräußerung von

    Auszug aus BFH, 31.05.2016 - X B 73/15
    a) Im rechtlichen Ausgangspunkt geht der Kläger zutreffend davon aus, dass eine Beweiswürdigung willkürlich ist --und damit die Voraussetzungen für die Annahme eines schwerwiegenden Rechtsfehlers erfüllt, der zur Zulassung der Revision führen kann--, wenn sie so schwerwiegende Fehler aufweist, dass sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und offensichtlich jedem Zweck einer Beweiswürdigung zuwiderläuft, so dass ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung besteht (vgl. zum Ganzen Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Dezember 2007 IV B 124/06, BFH/NV 2008, 781, unter II.3.; vom 14. März 2012 V B 10/11, BFH/NV 2012, 1315, Rz 11, und vom 22. August 2012 X B 155/11, BFH/NV 2012, 2015, Rz 76).
  • BFH, 22.08.2012 - X B 155/11

    Sachaufklärungspflicht des FG; Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen für

    Auszug aus BFH, 31.05.2016 - X B 73/15
    a) Im rechtlichen Ausgangspunkt geht der Kläger zutreffend davon aus, dass eine Beweiswürdigung willkürlich ist --und damit die Voraussetzungen für die Annahme eines schwerwiegenden Rechtsfehlers erfüllt, der zur Zulassung der Revision führen kann--, wenn sie so schwerwiegende Fehler aufweist, dass sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und offensichtlich jedem Zweck einer Beweiswürdigung zuwiderläuft, so dass ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung besteht (vgl. zum Ganzen Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Dezember 2007 IV B 124/06, BFH/NV 2008, 781, unter II.3.; vom 14. März 2012 V B 10/11, BFH/NV 2012, 1315, Rz 11, und vom 22. August 2012 X B 155/11, BFH/NV 2012, 2015, Rz 76).
  • BFH, 01.12.2016 - X S 6/16

    Zumutbarkeit eines Benennungsverlangens nach § 160 AO

    NV: Die Zugehörigkeit zu einem ausländischen Kulturkreis verdrängt nicht die allgemein bei der Prüfung von Betrieben geltenden Darlegungs- und Nachweisanforderungen (Anschluss an den Senatsbeschluss vom 31. Mai 2016 X B 73/15, BFH/NV 2016, 1299).

    Ergänzend verweist der Senat auf seine Rechtsprechung, wonach die Zugehörigkeit zu einem ausländischen Kulturkreis nicht die allgemein bei der Prüfung von Betrieben geltenden Darlegungs- und Nachweisanforderungen verdrängt (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Mai 2016 X B 73/15, BFH/NV 2016, 1299, Rz 26).

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